HELCK Legal ist eine auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.
Wir beraten und verteidigen Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte sowie Unternehmen jeglicher Größe in Deutschland und grenzüberschreitend. Unsere Mandanten profitieren besonders von der mehr als 15-jährigen Erfahrung des Kanzleigründers Dr. Thomas Helck als Rechtsanwalt und als ehemaliger Staatsanwalt.
2021-2022
2020-2023
Wirtschaftskanzleien
2020-2023
2021-2022
2022-2023
2019-2022
Leistungen
Wir verteidigen bei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und anderer Behörden wie der Steuerfahndung oder der Kriminalpolizei, egal ob diese in Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (z.B. Aufsichtspflichtverletzung oder Unternehmensgeldbuße) stehen.
Wir begleiten das gesamte Ermittlungsverfahren und unterstützen Sie auch im Zwischenverfahren sowie in der Hauptverhandlung vor Gericht bis hinauf in die Berufungsinstanz.
Wir unterstützen auch bei der Strukturierung und Durchführung interner Untersuchungen („Internal Investigations“) oder stehen als Zeugenbeistand für Mitarbeiter zur Verfügung.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Compliance-Beratung. Hierzu gehören die Bewertung strafrechtlicher Einzelfragen und die Untersuchung von unternehmensinternen Verdachtsfällen.
Zudem helfen wir bei der Optimierung des Compliance Management Systems (CMS) oder übernehmen die Compliance-Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften.
Unsere Leistungen beinhalten insbesondere die nachfolgenden Tätigkeiten. Wir unterstützen aber auch darüber hinaus und stimmen den für Sie am besten passenden Leistungsumfang jederzeit gerne in einem persönlichen Gespräch ab.
- Begleiten von Durchsuchungen und Untersuchungshaft
- Einlegen von Rechtsmitteln gegen die Durchsuchung und etwaige Vermögensbeschlagnahmen
- Übernahme der Kommunikation mit der Ermittlungsbehörde
- Beantragen von Akteneinsicht und Auswerten der Ermittlungsakten
- Erarbeiten einer Verteidigungstaktik und Anfertigen einer Verteidigungsschrift
- Aushandeln einer diskreten Verfahrensbeendigung („Deal“)
- Organisieren einer „Sockelverteidigung“ und Abstimmen mit anderen Beschuldigten und Verteidigern
- Vertreten in der gerichtlichen Hauptverhandlung einschließlich Vornahme des Plädoyers
- Strafrechtliche Bewertung von Einzelfragen
- Erstellen von Strafrechtsgutachten (auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der Business Judgement Rule)
- Erstellen von Strafanzeigen
- Prüfung und Optimierung von Compliance-Richtlinien
- Durchführen von Compliance Schulungen
- Analyse des zu untersuchenden Vorfalls und Priorisierung nach Verdachtsgrad („Scoping“)
- Strukturierung und Organisation der internen Untersuchung
- Durchsicht kritischer Unterlagen und Betreuung bei der Auswertung elektronischer Daten („E-Search“)
- Vorbereiten von Interviews und Befragen von Mitarbeitern
- Dokumentation aller Ermittlungsschritte
- Erstellen eines Untersuchungsberichts
- Strafrechtliche Bewertung des Untersuchungsergebnisses
- Begleiten von Mitarbeitern bei Befragung in Zusammenhang mit einer internen Untersuchung
- Begleiten von Mitarbeitern zu polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen
- Anlaufstelle für Beschwerden von Mitarbeitern unter Gewährleistung der Anonymität („Ombudstätigkeit“)
Rechtsgebiete
Unternehmensstrafrecht
Korruptionsstrafrecht
Vermögensstrafrecht
Insolvenzstrafrecht
Steuerstrafrecht
Arbeitsstrafrecht
Wettbewerbsstrafrecht
Äußerungsdelikte
Dr. Thomas Helck
Rechtsanwalt Dr. Thomas Helck ist ein ausgewiesener Experte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Aus seiner anwaltlichen Tätigkeit sind ihm die unterschiedlichen Interessenlagen und Pflichten bestens bekannt, die sich bei Wirtschaftsstrafrechtsfällen sowohl für das Unternehmen als auch für die Vorstände und Mitarbeiter ergeben können. Diese für die Beteiligten oft unklare Situation berücksichtigt Helck umfassend bei seiner Beratung.
Helck hat schon in vielen teils sehr komplexen und großen Fällen beraten. Er verteidigte unter anderem einen großen deutschen Fahrzeughersteller in der Diesel-Affäre, beriet einen internationalen Flugzeughersteller in Zusammenhang mit Korruptions- und Untreuevorwürfen im dreistelligen Millionenbereich, leitete mehrere große interne Untersuchungen, koordinierte für Mandanten die Begleitung zahlreicher Hausdurchsuchungen, fertigte Rechtsgutachten zu komplexen strafrechtlichen Fragestellungen an, aktualisierte für ein weltweit tätiges Assetmanagement Unternehmen die Compliance-Richtlinien und hielt zahlreiche Compliance-Schulungen inbesondere betreffend die Bereiche Korruption, Geldwäsche, Wettbewerbsrecht und Lieferkettensorgfaltspflichten.
Helck ist zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.) und hat erfolgreich die Theorieprüfung für den Fachanwalt Strafrecht abgelegt. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu strafrechtlichen und Compliance-Themen und ist ein gefragter Redner auf Fachkonferenzen und Fortbildungen.
Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), bei der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV), dem Deutschen Institut für Compliance e.V. (DICO), dem Deutschen Strafverteidiger Verband e.V. (DSV) und dem Bayerischen Richterverein e.V. (BRV).
Publikationen
Dr. Thomas Helck veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu strafrechtlichen und Compliance-Themen.
- Die Haftung im Steuer- und Wirtschaftsrecht, Kapitel Persönliche
Verantwortung der Unternehmensführung, Kapitel Betrug, Kapitel Bestechung, Erich Schmidt Verlag, Juni 2023 - Bribery & Corruption Laws and Regulations 2023 | Germany, GLI, December 2022 (mit Karl-Jörg Xylander, Dr. Tine Schauenburg)
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz legt Standard fest, Börsen-Zeitung/Verlagsbeilage, 04.12.2021 (mit Dr. Julia Sitter)
- Bribery & Corruption Laws and Regulations 2022 | Germany, GLI, Dezember 2021 (mit Karl-Jörg Xylander, Dr. Tine Schauenburg)
- Bribery & Corruption Laws and Regulations 2021 | Germany, GLI, Dezember 2020 (mit Karl-Jörg Xylander, Dr. Tine Schauenburg)
- Neue Runde im Kampf gegen Geldwäsche, Börsen-Zeitung, Ausgabe 171 vom 05.09.2020, Seite 9
- Bribery & Corruption Laws and Regulations 2020 | Germany, GLI, Dezember 2019 (mit Karl-Jörg Xylander, Dr. Tine Schauenburg)
- Beschlagnahme von Unterlagen aus einer internen Untersuchung, Anmerkung zu LG Stuttgart, Beschluss vom 26.03.2018 – 6 Qs 1/18, jurisPR-Compl 5/2018 Anm. 1 (mit Marwin Krenke)
- Beschlagnahmefreiheit versehentlich an die Staatsanwaltschaft verschickter Verteidigungsunterlagen, Anmerkung zu LG Frankfurt, Beschluss vom 09.11.2017 – 5/12 KLs 14/17, jurisPR-Compl 3/2018 Anm. 3
- Hinreichende Konkretisierung der im Verdacht stehenden Tat und des Tatzeitraums im Durchsuchungsbeschluss, Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 04.04.2017 – 2 BvR 2551/12, jurisPR-Compl 3/2017 Anm. 2
- Beschlagnahmeschutz unabhängig vom förmlichen Beschuldigtenstatus, Anmerkung zu LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2016 – 618 Qs 30/16, jurisPR-Compl 6/2016 Anm. 1
- Kein Beschlagnahmeschutz für Compliance-Ombudspersonen, Anmerkung zu LG Bochum, Beschluss vom 16.03.2016 – 6 Qs 1/16, jurisPR-Compl 5/2016 Anm. 1
- Beschlagnahmeschutz für Unterlagen aus internen Ermittlungen, Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., WiJ 2. Ausgabe 2016, S. 83-87
- Beschlagnahmefreiheit von für die Unternehmensverteidigung erstellten anwaltlichen Unterlagen, Anmerkung zu LG Braunschweig, Beschluss vom 21.07.2015 – 6 Qs 116/15, jurisPR-Compl 3/2015 Anm. 1
- Verletzung betriebsbezogener Aufsichtspflichten im Konzern, Anmerkung zu OLG München, Beschluss vom 23.09.2014 – 3 Ws 599/14, jurisPR-Compl 2/2015 Anm. 1
- Untreue durch Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung, Anmerkung zu KG Berlin, Beschluss vom 04.11.2014 – 2 Ws 298/14 – 161 AR 16/14, jurisPR-Compl 1/2015 Anm. 5
- Die Selbstanzeige im Außenwirtschaftsrecht Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern, ZfZ 2015, S. 151-156 (mit Dr. Daphne Petry)
- Staatsanwaltliche Ermittlungen im Unternehmen Compliance-Berater, CB Heft 3 2014, S. 83-88
- Die medizinische Betreuung in der Untersuchungshaft unter Berücksichtigung der freien Arztwahl, Dissertation, Verlag Dr. Kovac, 2009